ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Dialysecentrum Überlingen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseite dialyse-ueberlingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.02.2025 überprüft.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
„Einfache Sprache“ – zur Darstellung unserer Inhalte sind bestimmte Fachliche Begriffe und Formulierungen in Formularen unumgänglich weshalb hier in bestimmten Bereichen die Richtlinien zur „Einfachen Sprache“ nicht eingehalten werden können.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Dialyse Überlingen
Härlenweg 1
88662 Überlingen
Vertreten durch:
Herr Dr. Oliver Gleichauf
Herr Dr. Axel Versen
Herr Dr. Heiko Mundt
Herr Dr. Matthias Wacker
Frau Dr. Geraldine Zeller
Frau Dr. Anna Ziegler
Herr Dr. Andreas Burger
Telefon: +49 7551 / 949939-0
Email: info@dialyse-ueberlingen.de
5. Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.